Suche:
Maßnahmengruppen mit unberechtigter Verbesserung
Erläuterung:
Es werden Maßnahmengruppen gesucht, in denen eine verbesserte A- und/oder E-Bewertung eingetragen wurde, obwohl die entsprechende Maßnahme fehlt.
Beispiel:
Abkürzungen:
- Die Beispiel-Struktur zur Demonstration der Funktionsweise der hier beschriebenen Qualitätsregel (QR) hat das obige Aussehen. Weil durch die QR Maßnahmengruppen gesucht werden, in denen eine verbesserte A- und/oder E-Bewertung eingetragen wurde, obwohl eine entsprechende Maßnahme fehlt, kommt dem Strukturelement BSE eine besondere Bedeutung zu; denn hier sind bei den Fehlfunktionen BF1, BF2 und BF3 verschiedene Maßnahmengruppen mit verschiedenen Maßnahmen und Maßnahmenbewertungen verankert, mit deren Hilfe sich die Funktionsweise der QR zeigen lässt.
- Bei der Ausführung der QR werden immer zwei direkt aufeinanderfolgende, zur selben Fehlfunktion gehörende, Maßnahmengruppen miteinander verglichen, auch wenn die beiden Maßnahmengruppen verschiedenen Maßnahmenständen zugeordnet sind. In diesen Vergleich werden die Bewertungszahlen einer gleichen Maßnahmenkategorie einbezogen, und zwar sowohl auf der Vermeidungs- als auch auf der Entdeckungsmaßnahmenebene. Auf beiden Ebenen werden dieselben Kriterien angewendet.
- Diese Kriterien sagen aus, dass immer dann eine Maßnahmengruppe von der QR als Treffer markiert werden soll, wenn sich die Bewertungszahl im Vergleich zur unmittelbar vorangehenden verbessert hat und gleichzeitig keine neue (oder auch zuvor bereits verwendete) Maßnahme definiert worden ist, auf welche diese Verbesserung zurückgeführt werden könnte.
- Wendet man die hier beschriebene QR auf die hier gezeigte Struktur an, ergibt sich das folgende Suchergebnis:
Suchergebnis:
Die erste markierte Maßnahmengruppe (s. bei BF1) ist im Suchergebnis enthalten, weil die Verbesserung der Auftretenswahrscheinlichkeit A von 8 auf 4 in der markierten Maßnahmengruppe mit keiner Vermeidungsmaßnahme belegt wird.
Dieselbe Begründung trifft auch auf die zweite markierte Maßnahmengruppe zu.
Die dritte markierte Maßnahmengruppe ist schließlich im Suchergebnis enthalten, weil der Wert der Entdeckungswahrscheinlichkeit E=10 in der markierten Maßnahmengruppe aus einem unbestimmten Wert („keine Bewertung“) hervor geht und diese als Verbesserung aufzufassende Bewertung ebenfalls mit keiner Entdeckungsmaßnahme begründet wird.
Die bei BF1 platzierte dritte Maßnahmengruppe ist nicht im Suchergebnis enthalten, weil sich der dort angegebene A-Wert im Vergleich zum vorherigen A-Wert verschlechtert hat. Daran ändert auch nichts die fehlende Vermeidungsmaßnahme.
Die vierte markierte Maßnahmengruppe (s. bei BF2) weist aus, dass die für die Auftretenswahrscheinlichkeiten geltenden Suchkriterien auch für die Entdeckungswahrscheinlichkeiten gültig sind.
So verhält es sich auch mit der fünften markierten Maßnahmengruppe, wobei hier zusätzlich deutlich wird, dass die QR-Kriterien über Maßnahmenstände hinweg wirken.
Zuletzt weist die sechste markierte Maßnahmengruppe (s. bei BF3) nochmals darauf hin, dass die Verbesserung eines E-Wertes mit der Angabe einer Entdeckungsmaßnahme belegt werden muss. Die Angabe von lediglich Vermeidungsmaßnahmen reicht nicht aus.